Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Stornierungen nur schriftlich entgegennehmen können. Für Stornierungen bzw. bei vorzeitiger Abreise gelten die Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglements.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Wir verrechnen lediglich eine Handling-Gebühr von € 100,- pro Chalet.
Außerhalb dieses festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- ab 3 Monaten bis 1 Monat vor dem Ankunftstag berechnen wir 40 % vom gesamten Chaletpreis;
- ab 1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag berechnen wir 70 % vom gesamten Chaletpreis;
- bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor dem Ankunftstag stellen wir Ihnen 90 % des gesamten Chaletpreises in Rechnung, 100% bei vorzeitiger Abreise oder Nichtankunft
Hinweis: Die Stornierungsrichtlinien ersetzen das Rücktrittsrecht gemäß der Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union.
Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006)